Anders als im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht droht im Verkehrsstrafrecht nicht lediglich eine Geldbuße und/ oder ein Fahrverbot. Im Verkehrsstrafrecht kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Daneben droht meistens noch ein Fahrverbot oder die Anordnung der Entziehung bzw. Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Verkehrsstraftaten sind z.B. das Fahren ohne Fahrerlaubnis, die Trunkenheitsfahrt, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort oder das Führen eines Fahrzeuges ohne erforderliche Haftpflichtversicherung.
Wurde eine dieser Straftaten im Zusammenhang mit einem Unfall begangen, kann dies erhebliche finanzielle Auswirkungen bei der Haftungsfrage wie auch den versicherungsrechtlichen Folgen haben, da ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung droht.
Um in dieser Situation nicht die Ruhe zu verlieren und unüberlegt an die Sache heranzugehen, ist es ratsam einen spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Verteidigung von Verkehrsstraften gehört zu einem Spezialgebiet von mir.