Wenn Sie eine rechtliche Beratung oder eine Vertretung benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.
Vor Mandatsübernahme biete ich Ihnen die Möglichkeit einer kostenpflichtigen Erstberatung an. In einer Erstberatung besprechen wir die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens sowie die auf Sie zukommenden Kosten. Um die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens besser beurteilen zu können, empfehlt es sich sämtliche Unterlagen mit zum Termin zu bringen oder vorab per E-Mail zu versenden.
Die Beratung kann auf Wunsch, telefonisch, per Webkonferenz oder per E-Mail erfolgen. In diesem Fall sind die Kosten im Vorfeld zu begleichen.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können die Kosten der Beratung und der anwaltlichen Vertretung von Ihrer Versicherung übernommen werden. Sie können bereits selbst bei Ihrer Rechtsschutzversicherung Deckungsanfrage halten. Wenn eine Deckungszusage vorliegt, kann ich direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abrechnen. Bedenken Sie nur, dass nicht alle Angelegenheiten von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Ein Blick in Ihre Versicherungspolice oder ein Anruf bei Ihrer Rechtsschutzversicherung helfen Ihnen weiter. Alternativ kann ich auch bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungsanfrage stellen. Bedenken Sie nur, dass im Falle einer Ablehnung die Kosten von Ihnen zu tragen sind.