Rechtsanwältin Tahmaz Law

Nebenklagevertretung

Recht haben und Recht bekommen

Nebenklagevertretung

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, haben Sie in Deutschland die Möglichkeit einer Nebenklage.

Das Institut der Nebenklage gestattet dem Geschädigten oder seiner Familienangehörigen sowie dessen Rechtsnachfolger an der Anklage der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren teilzunehmen.

Als Nebenkläger haben Sie eigene Rechte und somit die Möglichkeit aktiv am Strafprozess einzuwirken. Ohne Nebenklage nehmen Sie als Geschädigter lediglich die Rolle eines Zeugen ein.

Als Nebenkläger haben Sie folgende Rechte:

  • Akteneinsichtsrecht
  • Anwesenheitsrecht
  • Beweisantragsrecht
  • Fragerecht
  • Beanstandungsrecht
  • Ablehnungsrecht
  • Antragsrecht auf Ausschluss des Angeklagten
  • Antragsrecht auf Ausschluss der Öffentlichkeit
  • Rechtsmittelbefugnis

Um Ihre Rechte optimal geltend zu machen, empfiehlt sich eine anwaltliche Vertretung. Bei schweren Straftaten ist dies sogar unabdingbar. Ohne Anwalt haben Sie als Nebenkläger nicht das Recht auf Akteneinsicht. Eine Akteneinsicht ist unbedingt erforderlich, um an wichtige Informationen und Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden im Rahmen der Straftat zu gelangen.

Sehen Sie von einer Nebenklage nicht aus Kostengründen ab. In einigen Fällen, z.B. gegen Leib und Leben sowie der sexuellen Selbstbestimmung ist es möglich einen Antrag auf Beiordnung eines anwaltlichen Beistandes zu stellen.

Bei schwachen wirtschaftlichen Verhältnissen des Geschädigten kann Ihnen Prozesskostenhilfe unter Hinzuziehung eines anwaltlichen Beistands bewilligt werden. Gerne überprüfe ich, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für den Antrag auf Prozesskostenhilfe vorliegen.

Im Falle einer Verurteilung des Angeklagten sind die Kosten der Nebenklagevertretung von ihm zu tragen.

Zaineb Tahmaz

Rechtsanwältin