Schnell ist es passiert: Wer viel mit dem Auto unterwegs ist, kann schnell Geschädigter eines Verkehrsunfalls werden. Bei einem Verkehrsunfall heißt es erstmal Ruhe bewahren, Unfallstelle sichern und Polizei alarmieren. Lassen Sie den Verkehrsunfall immer polizeilich aufnehmen.
Bei der Schadensabwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ist eine anwaltliche Vertretung unabdingbar. Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat nichts zu verschenken und wird daher versuchen den Schadensumfang zu kürzen, also weniger zur Regulieren als Ihnen als zusteht.
Neben Ihrem Recht einen Anwalt zu beauftragen, haben Sie Anspruch auf einen Sachverständigen. Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalles sind die Rechtsanwaltskosten wie auch die Sachverständigenkosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu begleichen. Gerne empfehle ich Ihnen als Sachverständigen das Gutacherbüro K1, https://gutachter-k1.de/, mit welchem ich seit Jahren erfolgreich zusammenarbeiten, um Ihre vollumfänglich durchzusetzen. Der Sachverständige stellt den Schadensumfang fest.
Ich setze Ihre Interessen und Rechte erfolgreich durch und wehre erfolgreich unberechtigte Forderungen der Gegenseite ab.
Unsere Partner-Kanzlei deckt auch andere Themengebiete ab.
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Die Schadensabwicklung mit der gegnerischen Versicherung umfasst:
Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen helfe ich Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldansprüche aus einem Verkehrsunfall. Neben Ihren eigenen Ansprüchen auf Schmerzensgeld und Ersatz Ihrer Heilbehandlungskosten, setze ich mich ebenso für den Ersatz von Schockschäden naher Angehöriger ein.
Auch bei Unfällen mit Auslandsbeteiligung bin ich Ihre richtige Ansprechpartnerin.
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