Das Ausländer- und Asylrecht ist ein im Grundgesetz fest verankertes Grundrecht, welches politisch Verfolgten zusteht. Es schützt neben der Menschenwürde, auch das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit jedes einzelnen Ausländers.
Sofern auch Sie aus Ihrer Heimat geflüchtet sind und nunmehr Hilfe zur Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche in einem Asylverfahren gegenüber Ausländerbehörden oder Gerichten benötigen, so stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Ich helfe Ihnen auch bei Fällen drohender Abschiebungen.
Gerne übernehme ich Ihre Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Ausländer- und Asylrechts. Die Beratung kann gerne auch auf Arabisch stattfinden.
Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.